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Nationale Rahmen DACH

Die nationalen und kantonalen Rahmen für KI in Schulen: Schweiz (EDK, educa, Kantone), Deutschland (KMK, telli, Länder), Österreich (BMBWF, Pilotschulen). Mit Primärquellen.

Stand
2026-04-30
Lesedauer
4 min
Zielgruppe
Schulleitung, IT, Behoerden

Nationale Rahmen DACH

Der Einsatz von KI in Schulen ist in der Schweiz, Deutschland und Österreich unterschiedlich geregelt — sowohl was Datenschutz und Rechtslage angeht als auch was Förderprogramme und Bildungsstrategien betrifft. Diese Seite gibt einen kommentierten Überblick für Schulleitungen und IT-Verantwortliche, die wissen wollen, welche nationalen und kantonalen Rahmenbedingungen ihren KI-Entscheiden zugrunde liegen.

Worum es geht

DACH-Schulen operieren in einem komplexen Geflecht aus nationalen Datenschutzgesetzen, Bildungsgesetzen der Kantone und Bundesländer sowie europäischen und internationalen Regulierungsrahmen. Seit dem Inkrafttreten des EU AI Act (Stufenweise ab 2024, volle Anwendbarkeit 2026) und der Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG, in Kraft seit September 2023) haben sich die Anforderungen für alle DACH-Schulen verschärft. Dieser Artikel fasst die wesentlichen Punkte zusammen — ohne Rechtsberatung zu ersetzen.

Schweiz

Datenschutz: revDSG

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) trat am 1. September 2023 in Kraft und ersetzt das DSG von 1992. Für Schulen relevant sind vor allem: die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei risikoreichen Verarbeitungen, die Pflicht zur Bekanntgabe von Datenpannen an den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) sowie das Verbot, besonders schützenswerte Personendaten (z. B. Gesundheits- oder Herkunftsdaten) ohne ausdrückliche Einwilligung zu verarbeiten.

KI-Tools, die Schulleistungsdaten, Sprachaufnahmen oder biometrische Daten verarbeiten, fallen in der Regel unter diese Pflichten. Schulen müssen sicherstellen, dass ein Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) mit dem KI-Anbieter besteht und dass Daten in der Schweiz oder einem Land mit angemessenem Datenschutz gespeichert werden.

Bildungsrahmen: EDK und educa

Die EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) koordiniert die Digitalisierungsstrategie der kantonalen Bildungsdirektionen. Der 2024 aktualisierte Lehrplan-21-Kommentar enthält Hinweise zu Medien und Informatik, aber noch keine verbindlichen Vorgaben zu KI-spezifischen Kompetenzen. Die EDK hat 2025 eine Arbeitsgruppe zu „KI und Bildung" eingesetzt, deren Bericht für Herbst 2026 erwartet wird.

educa.ch betreibt die nationale Plattform für digitale Bildungsmedien und bietet Orientierungshilfen für Schulen sowie eine kuratierte Liste datenschutzkonformer Tools.

Kantonale Ebene

Die Kantone entscheiden über Schulgesetz, Gerätepolitik und Weiterbildungsangebote eigenständig. Stand 2026 haben die Kantone Zürich, Bern und Aargau eigene KI-Handlungsempfehlungen für Schulen publiziert. Andere Kantone warten auf das EDK-Papier oder haben informelle Leitlinien auf Schul- oder Schulgemeinde-Ebene.

Deutschland

Datenschutz: DSGVO und Landesdatenschutzgesetze

Deutschland untersteht der DSGVO (seit 2018) und den ergänzenden Landesdatenschutzgesetzen der 16 Bundesländer. Schulen sind öffentliche Stellen und unterliegen damit den öffentlich-rechtlichen Datenschutzpflichten, die in mancher Hinsicht strenger sind als für private Unternehmen. Der Einsatz von US-amerikanischen KI-Diensten ohne EU-Standardvertragsklauseln und ohne explizite Datenverarbeitungsverträge ist in den meisten Bundesländern nicht zulässig.

Bildungsrahmen: KMK und Länder

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat mit der „Strategie Bildung in der digitalen Welt" (2016, aktualisiert 2021) einen nationalen Rahmen gesetzt. 2024 hat die KMK ein Positionspapier zu KI im Unterricht publiziert, das Orientierungsrahmen für die Länder bietet, aber keine verbindlichen Vorgaben macht.

Die Länder sind in der Umsetzung sehr unterschiedlich: Bayern und Sachsen haben bereits schulspezifische KI-Leitfäden; Brandenburg und Thüringen befinden sich noch in der Konzeptionsphase. Das Programm „Bildung in der digitalen Welt" (BiDi) fördert KI-Pilotprojekte an ausgewählten Schulen, die als Referenzschulen fungieren sollen.

Österreich

Datenschutz: DSGVO und DSG

Auch Österreich untersteht der DSGVO, ergänzt durch das österreichische Datenschutzgesetz (DSG). Die Datenschutzbehörde hat 2024 einen Leitfaden für den Einsatz von KI-Tools an öffentlichen Einrichtungen (inkl. Schulen) publiziert, der konkrete Anforderungen für Auftragsverarbeitung und Einwilligungsmanagement enthält.

Bildungsrahmen: BMBWF und Pilotschulen

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) hat 2024 ein KI-Rahmenkonzept für österreichische Schulen vorgelegt. Es formuliert sechs Handlungsfelder: Kompetenzentwicklung, Didaktik, Infrastruktur, Datenschutz, Professionalisierung der Lehrenden und gesellschaftlicher Diskurs. Rund 40 Pilotschulen erproben seit Herbst 2025 KI-Anwendungen unter wissenschaftlicher Begleitung; erste Berichte sind für 2027 geplant.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Gemeinsamkeiten: In allen drei Ländern gilt das Prinzip der Datensparsamkeit (nur notwendige Daten erheben), die Pflicht zur Auftragsverarbeitung bei Cloud-Diensten und die Anforderung, Lernende und Erziehungsberechtigte transparent über den KI-Einsatz zu informieren.

Unterschiede: Der Verbindlichkeitsgrad variiert stark: In Deutschland haben einzelne Bundesländer konkretere Vorgaben als der Bund; in der Schweiz liegen die Kompetenzen bei den Kantonen, was zu erheblicher Heterogenität führt; Österreich hat mit dem BMBWF-Rahmenkonzept einen nationaleren Ansatz gewählt, der aber noch in der Pilotphase ist.

EU AI Act: Als EU-Mitglied ist Deutschland und Österreich direkt betroffen; die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, orientiert sich aber regulatorisch am EU-Rahmen und hat durch das revDSG bereits eine Annäherung vollzogen. Für Schulen relevant ist vor allem die Klassifizierung von KI-Systemen für Bildungszwecke als „Hochrisiko" — was zusätzliche Transparenz- und Dokumentationspflichten mit sich bringt.

In der Praxis

Eine Schulleiterin in Basel-Stadt will ChatGPT EDU für ihre Schule lizenzieren. Sie prüft: Ist ein Auftragsbearbeitungsvertrag verfügbar? (Ja, OpenAI EDU bietet ABV und EU-Server-Option.) Erfüllt der Vertrag revDSG-Anforderungen? (Weitgehend, aber der kantonale Datenschutzbeauftragte empfiehlt zusätzliche Klauseln.) Hat die Schule eine interne Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt? (Noch nicht — das wird der erste Schritt.) Diese drei Fragen strukturieren 80 % der rechtlich relevanten Entscheide.

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