Betrieb · Modell C

EU AI Act für Schulen

Was der EU AI Act für Schulen in der DACH-Region konkret heißt: Timeline Feb 2025 bis Aug 2027, verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme im Bildungsbereich, GPAI-Transparenz.

Stand
2026-04-30
Lesedauer
1 min
Zielgruppe
Schulleitung, IT, Behoerden

Emotionserkennung in der Schule

Art. 5 Abs. 1 lit. f verbietet das Inverkehrbringen oder die Nutzung von KI-Systemen zur Ableitung von Emotionen natürlicher Personen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Gemeint sind Systeme, die aus Gesicht, Stimme oder Körpersprache auf emotionale Zustände wie Freude, Angst oder Aufmerksamkeit schließen.

Ausnahme: zugelassen sind medizinische oder sicherheitsrelevante Zwecke (z. B. Müdigkeits­erkennung in Fahrsimulatoren in der Berufsbildung).

Schul-Praxis: Lernanalytik, die "Engagement" aus Webcam-Bildern ableitet, ist untersagt – unabhängig davon, ob sie als EdTech-Feature oder als Forschung auftritt.