Was verbindlich ist
Internationale Kompetenz- und Policy-Rahmen verteilen in einer Schweizer Schule keine formalen Zuständigkeiten. Verbindliche Rollen ergeben sich aus Recht, Anstellungs- und Führungsauftrag, kantonalen beziehungsweise kommunalen Vorgaben und lokalen Beschlüssen. Für einen verantwortbaren Einführungsentscheid ist deshalb zu klären, wer entscheiden darf, wer fachlich und technisch prüft, wer Betroffene informiert und wer folgenreiche Ergebnisse verantwortet.
Der UNESCO-Rahmen beschreibt Kompetenzen von Lehrpersonen in menschenzentrierter Haltung, Ethik, KI-Grundlagen, Pädagogik und professionellem Lernen. Seine Stufen sind eine Planungsorientierung, keine validierte Messskala und keine lokale Stellenbeschreibung. Auch der OECD-Bericht ist internationale Policy-Synthese, keine Schweizer Vollzugsanweisung.
Was empfohlen wird
Eine begrenzte Einführung kann vier miteinander verbundene Verantwortungsbereiche sichtbar machen:
| Rolle | Kernverantwortung in der Einführung |
|---|---|
| Schulleitung oder Schulträger | Zweck, Zuständigkeit, Ressourcen, Freigabeweg und Review sichern |
| Lehrpersonen und Fachschaften | Lernziele, KI-Rolle, fachliche Prüfung, Leistungsnachweise und Rückmeldung gestalten |
| IT und Datenschutzfunktionen | Datenflüsse, Konten, Verträge, Schutzmassnahmen, Betrieb und Vorfälle prüfen |
| Lernende und weitere Betroffene | Verständliche Regeln erhalten, Nutzung deklarieren, Rückmeldung geben und menschliche Ansprechstellen nutzen können |
Empfohlen wird, mit einem eng begrenzten Anwendungsfall und einem kleinen, unterstützten Team zu beginnen. Vorab werden Ziel, Nicht-Ziel, notwendige Kompetenzen, Daten, Dauer, Beobachtungskriterien und Abbruchbedingungen dokumentiert. Professionalisierung arbeitet am konkreten Fall: Lehrpersonen prüfen Ausgaben fachlich, gestalten Aufgaben und zeigen an einem neuen Beispiel, wie sie Nutzen und Grenze begründen.
Die Empfehlung, AI Literacy fachübergreifend, altersangemessen und lokal angepasst umzusetzen, stützt sich auf das AI-Literacy-Dossier. Sie begründet keinen universellen Einführungsfahrplan.
Was lokal entschieden werden muss
Die internationalen Quellen müssen lokal an den Schweizer Kontext, die kantonalen Zuständigkeiten und die konkrete Schule angepasst werden. Zu entscheiden sind insbesondere:
- welche Aufgaben und Entscheide jeder Rolle tatsächlich übertragen werden dürfen;
- welche Zeit, Weiterbildung, Beratung und technische Unterstützung verfügbar sind;
- welche Kompetenzen zuerst benötigt und mit welcher beobachtbaren Aufgabe geprüft werden;
- wie Lernende, Eltern und Mitarbeitende informiert und in die Rückmeldung einbezogen werden;
- welche Zugangs- oder Belastungsunterschiede beobachtet und welche Alternativen angeboten werden;
- welche lokalen Ergebnisse eine Fortführung, Anpassung, Ausweitung oder Beendigung rechtfertigen.
Eine Einführungsentscheidung sollte nicht allein auf Nutzungszahlen oder Zufriedenheit beruhen. Je nach Ziel braucht es fachliche Qualität, selbstständige Leistung, Arbeitsbelastung, Zugänglichkeit, Datenschutzvorfälle und Supportaufwand als getrennte Signale.
Grenzen
Der Autoritätsstatus der Quellen ist kein Nachweis für die Wirksamkeit einer Intervention. Ein international anerkannter Kompetenzrahmen belegt weder die Wirkung einer bestimmten Fortbildung noch die Überlegenheit einer Rollenverteilung, Plattform oder Einführungsreihenfolge.
Die fachübergreifende Umsetzung bleibt eine lokal zu prüfende Empfehlung. Ressourcen, Aufgaben, Sprache, Schulstufe, Infrastruktur und vorhandene Kompetenzen verändern die Übertragbarkeit. Lokale Evaluation kann Entscheidungen in dieser Schule informieren, ist aber ohne weitere Prüfung kein Wirkungsnachweis für andere Schulen.