Was verbindlich ist
Diese Seite schafft keine neue Rechtsgrundlage. Verbindlich sind die für die Schule geltenden gesetzlichen, kantonalen, kommunalen und intern rechtmässig beschlossenen Vorgaben. Vor einer lokalen Policy ist zu klären, wer Regelungen erlassen darf, wer Systeme freigibt, wer Datenbearbeitungen beurteilt und welches Verfahren bei Einwänden oder Fehlern gilt.
Die Orientierung des Zürcher Volksschulamts für die öffentliche Volksschule ist kantonal und nicht schweizweit verbindlich. Sie hebt transparente Regeln, professionelle Prüfung, Datenschutz und prozessbewusste Leistungsbeurteilung hervor. Ausserhalb ihres Zuständigkeits- und Schulsektors ist sie eine kenntlich gemachte Orientierung, keine nationale Vorgabe.
Educa beschreibt sieben Entwicklungslinien mit Entwicklungsansätzen für eine kohärente Datennutzung; der Bericht ist kein erlassenes Gesetz und keine automatisch verbindliche Schulpolicy. Lokale Beschlüsse müssen ihre eigene Zuständigkeit und Rechtsgrundlage ausweisen.
Was empfohlen wird
Für jede KI-Nutzung mit schulischer Tragweite wird ein kurzer, versionierter Entscheid geführt:
| Feld | Zu dokumentierende Frage |
|---|---|
| Zweck | Welches pädagogische oder betriebliche Problem soll bearbeitet werden? |
| Verantwortung | Wer entscheidet, prüft Ergebnisse und ist für Betroffene erreichbar? |
| Daten und System | Welche Daten, Verträge, Zugänge und Speicherwege sind betroffen? |
| Leistungsbezug | Welche menschliche Prüfung bleibt bei Feedback oder Beurteilung erhalten? |
| Evaluation | Welche vorab bestimmten Signale rechtfertigen Fortführung, Anpassung oder Stopp? |
| Review | Wann und durch wen wird der Entscheid erneut geprüft? |
Bei summativen Urteilen bleibt die Verantwortung bei der Lehrperson. KI-Unterstützung verlangt professionelle Prüfung, transparente Deklaration und Datenschutz. Diese im Assessment-Dossier dokumentierte Aussage ist ein Vorsichts- und Verantwortungsprinzip; sie validiert kein bestimmtes Bewertungswerkzeug.
Was lokal entschieden werden muss
Die Schule legt fest, welche Entscheide auf Ebene Schulträger, Schulleitung, Fachschaft, Lehrperson oder IT liegen. Sie bestimmt ausserdem:
- Kategorien erlaubter, begrenzt erlaubter und nicht freigegebener Nutzungen statt einer pauschalen Freigabe «von KI»;
- verständliche Regeln für Lernende, Mitarbeitende und externe Dienstleistende;
- eine erreichbare Route für Meldungen, Anhörung, menschliche Überprüfung und Korrektur;
- die minimale, verhältnismässige Dokumentation und deren Aufbewahrung;
- Reviewtermine und Bedingungen, unter denen ein Pilot beendet oder ausgeweitet wird.
Welche Kombination von Prozessspuren, Erklärung, Aufgabenvariation und KI-freiem Nachweis für eine konkrete Leistungsbeurteilung trägt, bleibt eine lokale Design- und Evaluationsfrage. Der aktuelle Korpus liefert dafür keine allgemein überlegene K-12-Lösung.
Grenzen
Der Autoritätsstatus der Quellen ist kein Nachweis für die Wirksamkeit einer Intervention. Ebenso wenig belegt eine vollständige Governance-Vorlage, dass ein KI-Einsatz pädagogisch sinnvoll, fair oder wirksam ist.
Die direkte vergleichende K-12-Evidenz zu Assessment-Redesigns ist begrenzt und der Zürcher Kontext darf nicht national verallgemeinert werden. Governance kann Verantwortlichkeit und Prüfbarkeit verbessern, aber keine unbekannten Datenflüsse, ungeklärten Verträge oder fehlende fachliche Beurteilung kompensieren. Diese Seite kombiniert empirische Claims und Autoritätsquellen als vorsichtige Praxisfolge; sie ist weder Rechtsberatung noch Wirksamkeitsprüfung.